FAQs zu den Energiepreisbremsen:
FAQ-Liste zur Gas- und Wärmepreisbremse vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (PDF-Dokument)
(>> zum PDF-Dokument)
Energiepreisbremsen 2023 - Fragen und Antworten vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
(>> zum PDF-Dokument)
ACHTUNG: Unerlaubte Telefonwerbung

In der letzten Zeit haben wir verstärkt mitbekommen, dass Kunden telefonisch ohne Erlaubnis kontaktiert wurden. Diese Art der Werbung ist ohne vorherige Einverständniserklärung verboten.

Mit der Weitergabe von persönlichen Daten, der Anschrift und der Zählernummer kann dann im Namen des Kunden ein Versorgerwechsel – ggf. auch ohne dessen Wissen und nicht im Sinne des Kunden durchgeführt werden. Bitte geben Sie keine personalisierten Daten am Telefon weiter. Uns als Energiewerk Meckenheim liegen in der Regel alle relevanten Daten vor.

Falls ein neuer Vertrag ohne Ihr Einverständnis geschlossen wurde, sollten Sie schnell reagieren. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verträge die per Post, Telefon oder über das Internet geschlossen wurden.

Sie können den unerwünschten Anruf auch bei der Bundesnetzagentur melden. Hierzu können Sie entweder das Beschwerdeformular verwenden (Link zudem Beschwerdeformular) oder Online auf der Internetpräsenz der Bundesnetzagentur eine Beschwerde auf der Seite der Bundesnetzagentur einreichen.

Vielen Dank für ihre Mithilfe

ACHTUNG: >> Informationen zur Dezember-Soforthilfe gemäß Erdgas-Wärme Soforthilfe Gesetz für unsere Erdgaskunden
Herzlich willkommen auf der Homepage des Energiewerks Meckenheim

Schon seit dem Jahr 1913 beliefert das Energiewerk Meckenheim, damals noch als Elektrizitätswerk Meckenheim, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Meckenheim mit Strom. Ausgestattet mit einem  modernen Erdverkabelungsnetz, das im Jahr 2003 fertiggestellt wurde, bietet das E-Werk ab dem 01.03.2015 den Kunden nun  auch eine eigene Gasversorgung an. 

Die technische und kaufmännische Betriebsführung des Energiewerkes Meckenheim wurde per Vertrag den Stadtwerken Neustadt übertragen. Ehrenamtliche Werkleiterin des Energiewerkes ist Ortsbürgermeisterin Julia Kren.

Warum lohnt sich der Abschluss eines Strom-oder Gasvertrages beim E-Werk Meckenheim? Sowohl in der Stromversorgung wie auch in der Gasversorgung können Sie einen attraktiven  Vertrag abschließen, der jedem Vergleich mit anderen Anbietern Stand hält. Als kommunaler Versorger ist das Energiewerk nicht kommerziell ausgerichtet. Alle Gewinne fließen zu 100% wieder in das gemeindeeigene Energiewerk und die Ortsgemeinde Meckenheim zurück.
Energie vor Ort bedeutet:

  1. vernünftige Preise
  2. kompetenter und leistungsstarker Service
  3. sichere Versorgung rund um die Uhr
  4. direkter Ansprechpartner im Rathaus, Tel. 06326-219
  5. alle Gewinne verbleiben in der Gemeinde
  6. die Konzessionsabgaben für Strom und Gas in Höhe von rd. 100.000,00€ fließen in den Haushalt der Ortsgemeinde und kommen daher allen Bürgerinnen und Bürgern zugute

Profitieren Sie als Kunde von den Leistungen des Energiewerkes Meckenheim und nutzen Sie die Vorteile. Sie zahlen sich aus!

Hier finden Sie Fakten, Beratung und Informationen, rund um das E-Werk Meckenheim. Sie können zum Beispiel die aktuellen Strompreise abfragen oder einfach einen Stromlieferungsvertag herunterladen.